Flugplatzordnung

1. Benützungsberechtigung:

Alle ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder des „MBV Auf der Ebn“, die nachweislich ihre Modellflug-Haftpflichtversicherung und ihren Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr bezahlt haben (als Nachweis gelten die Einzahlungsbelege), sind berechtigt, den Modellflugplatz des Vereines mit Modellflugzeugen zu benützen. Wenn möglich, ist nach dem Flugbetrieb, das Datum, der Name des Piloten, das Modell und die Anzahl der Starts in der Startliste, die im Vereinshaus aufliegt, einzutragen.  Saisonkartenbenützer (außerordentliche Mitglieder) sind verpflichtet, sollten sie ordentlichen Mitgliedern, insbesondere Vorstandsmitgliedern, unbekannt sein, auf Verlangen ihren Namen bekannt zu geben.

2. Flugzeiten:

Vorwiegend ab  08.00 Uhr bis 2 Stunden vor Sonnenuntergang.

3. Haftung:

Die Benützung des Modellflugplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des „MBV Auf der Ebn“ wird ausnahmslos abgelehnt. Jeder Modellpilot fliegt auf eigene Gefahr und haftet für jeden von ihm oder durch sein Modell angerichteten  Schaden. Für Flurschäden, bei der Bergung eines abgestürzten Modells, haftet der Verursacher.

4. Sicherheit:

Das Überfliegen von Personen im Flugplatzbereich oder von Personen die auf angrenzenden Wiesen und Feldern arbeiten, sowie das Überfliegen der Starttische und des Vereinshauses ist verboten. Jeder Modellpilot muss sich beim Fliegen und beim Aufenthalt auf dem Modellfluggelände so verhalten, dass jegliche Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum anderer Personen vermieden wird. Bei Nichtbeachtung der Flugplatzordnung ist mit Konsequenzen zu rechnen, die bis zum Vereinsausschluss führen können.

5. Anfänger und Unerfahrene Piloten:

Anfängern und unerfahrenen Piloten ist die Benützung des Modellfluggeländes nur in Begleitung eines erfahrenen Piloten gestattet. Die Weisungen dieser Piloten sind zu befolgen. Neue Mitglieder sind erst nach Abnahme einer Flugprüfung durch befugte Klubmitglieder, insbesondere durch den Nachwuchsbeauftragten und Fluglehrer, berechtigt ihre Modelle alleine und ohne Aufsicht zu steuern.

6. Gastpiloten:

Gastpiloten dürfen den Modellflugplatz nur mit Genehmigung des Vorstandes und in Anwesenheit des einladenden Vereinsmitgliedes benutzen. Das einladende Vereinsmitglied hat zu kontrollieren, dass der Gastpilot eine gültige Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge besitzt und sich mit der Flugplatzordnung vertraut gemacht hat. Vereinsmitglieder sind im Zweifelsfall immer vorrangig zu behandeln.

7. Sauberkeit und Einrichtungen:

Alle Einrichtungen des Vereines sind sorgfältig und rücksichtsvoll zu benützen und nach deren Gebrauch auf die dafür vorgesehenen Plätze zurückzugeben. Auf dem Modellfluggelände und in unmittelbarer Umgebung ist auf Sauberkeit zu achten. Zigarettenstummel sind in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen.

 

Der Vorstand

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